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Windeln ,
zahlt die Krankenkasse, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet
hat. Dazu wird ein Attest vom Kinderarzt ausgestellt und der
Krankenkasse mit einen formlosen Antrag zugeschickt. Wichtig ist das auf
dem Attest steht, Tag und Nacht inkontinent. Ist das Kind inkontinent
aufgrund seiner Behinderung, so ist es möglich die Kosten auch früher
erstattet zu bekommen.
Immer wieder kommt die Frage auf, ab wann die Krankenkasse die Windeln
unserer Kinder zahlen muss.
Aus diesem Grund habe ich die Frage einmal einer Krankenkasse gestellt.
Die Mitarbeiterin der KK war sehr freundlich, und nach 24 Stunden bekam
ich die Antwort.
Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1):
Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen,
Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im
Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu
sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung
auszugleichen
Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK:
Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis
zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht
grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der
gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich hoffe nun dass diese Aussage einigen Eltern helfen wird.
Noch eins.
Es scheint auch immer wieder ein Zweifell zu bestehen wann z.B. das
dritte Lebensjahr vollendet ist.
Ein Lebensjahr ist immer mit dem Geburtstag vollendet (z.B.: Das dritte
Lebensjahr ist mit dem dritten Geburtstag vollendet.)
Zahnersatz
die Zahnersatzleistungen für Kinder und
Jugendliche, die nach 1978 geboren wurden, werden ab 01.01.99 wieder
eingeführt. Eltern die für ihre nach 1978 geborenen Kinder private
Zusatzversicherungen für Zahnersatz abgeschlossen haben, können
diese wegen der gesetzl. Änderungen mit Wirkung zum Monatsende
kündigen.
Begleitung im Krankenhaus
ist aus medizinischen Gründen die
Aufnahme einer Begleitperson für das behinderte Kind während des
Krakenhausaufenthaltes erforderlich, so sind die Kosten für die
Begleitperson von der Krankenkasse zu übernehmen. Der Krankenhausarzt
muss bestätigen, dass die Aufnahme einer Begleitperson für den
Heilerfolg unabdingbar ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn
keine ausreichende Verständigung mit dem behinderten Kind möglich
ist.
Krankenversicherungspflicht
Behinderte Kinder werden ohne
Altersbegrenzung bei ihren Eltern Familienversichert, wenn die
Behinderung vor dem 21. Lebensjahr entstanden ist und das Kind
außerstande ist, sich selbst zu Unterhalten.
Zuzahlung von nichtverschreibungspflichtigen
Medikamenten ab 12 Jahren
Laut § 3 Absatz 1 Nr. 2 SGB V fallen Kinder bis 18 Jahre unter die
Befreiung der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel wenn sie
Entwicklungsgestört sind.
Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. ist ein sehr
interessanter Verein. Für € 35,- Jahresbeitrag steht
dort unter anderen auch ein Anwalt zur Verfügung, der
uns schon öfter sehr geholfen hat. Die Lebenshilfe
bietet auch die Frühförderung (Frühe Hilfen). Kinder
die von Behinderung bedroht oder behindert sind, bekommen
zu Hause Förderung bis hin zum Kindergarten (Man muss dafür nicht Mitglied sein und es entstehen auch keine
Kosten.)
Ein Verzeichnis aller Einrichtungen und Stellen, die Frühförderung
behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder anbieten. Zu
entnehmen sind jeweils Adresse, Telefonnummer, Träger und eine
Kurzinformation über das jeweilige Angebot. (haben wir von der Seite
BMA
übernommen) Download
hier
Anträge
werden meistens von den
Behörden erst mal abgelehnt. Legt man aber Widerspruch
ein, hat man damit meistens Erfolg. Also lasst euch
nichts gefallen wehrt euch, denn es ist für euer Kind
und jede Hilfe die es braucht, muss es auch bekommen.
Eingliederungshilfe
kann man beim
Sozialamt beantragen, wenn die Krankenkasse Kosten nicht
übernimmt.
Der Alltag
mit einem behinderten Kind
ist oft nicht leicht, da müssen die Geschwister
zurückstecken, man hat sehr wenig Zeit für sich. Manche
Eltern sind dann am Ende Ihrer Kraft. Versuchen Sie eine
Einzellfallhilfe zu bekommen die sich Stundenweise um Ihr
behindertes Kind kümmert oder wenden Sie sich an einen
Familieentlastenden Dienst. Hilfe und Auskunft gibt das
Jugendamt oder wenden Sie sich an die Bundesvereinigung
Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. Empfehlen kann
ich auch nur jeden eine Familienkur zu
beantragen, das gibt es wirklich. Wir waren zur
Familienkur, es ist zwar nicht leicht diese
durchzusetzen, aber ich muss sagen es lohnt sich
wirklich. Der deutsche Arbeitskreis für
Familienhilfe hat uns sehr dabei geholfen diese
bei der Krankenkasse durchzusetzen.
Kur
Wenn man eine Kur beantragen möchte, muss man sich als
erstes die Antragsformulare
besorgen. Dabei kommt es darauf an, wer der
Kostenträger ist. Bei Mutter/Kind-Kuren ist es
die jeweilige Krankenkasse. Bei Kuren ohne Kinder bei
einem Angestellten die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Unter diesen Formularen ist u.a. eines für den Hausarzt
bestimmt, der dieses - wenn er die
Familiengeschichte kennt - sicherlich in Eurem Sinne
ausfüllen wird.
Seht zu, dass Ihr auch dieses Formular komplett an die
kompetenten Stellen zuschickt und legt
einen eigenen Brief dazu, in dem Ihr Eure private Situation genau
schildert.
Noch schneller geht alles, wenn man die Möglichkeit hat
alles zu faxen. Sind die Sachen beim
Sachbearbeiter gelandet, sollte man sich mit diesem
direkt in Verbindung setzen. So weiß man,
wer für einen zuständig ist und persönliche Kontakte
haben schon manchen Stein ins Rollen
gebracht.
Nach einiger Zeit bekommt man dann Bescheid, wohin die
Kur geht und wann. Den Zeitpunkt
kann man in sofern mitbestimmen, indem man in o.g.
persönlichen Begleitbrief das schon mal
erwähnt und sich dann - sobald es bekannt ist - mit der
Kurklinik Kontakt aufnimmt. Die Kur dauert in der Regel 3 Wochen und man
leistet eine Zuzahlung von 9,-€ pro Tag. Es gibt auch
Härtefallregelungen wo man dann von der Zuzahlung befreit wird. Die
Fahrkosten zur Kur wird von der Krankenkasse übernommen.
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