Kleine Erfolge

Das sich etwas ändern lässt, auch wenn es nur Kleinigkeiten sind, könnt ihr hier lesen.

Eintrittspreis Freibad Hepstedt Eintrittspreis Legoland Eintrittspreis Vechtebad in Schüttdorf

 

Erfolg Nr.1

Samtgemeinde Tarmstedt
Postfach 1145
27409 Tarmstedt

Eintrittspreis Freibad Hepstedt

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Gast im Freibad Hepstedt ist mir aufgefallen, daß zwar behinderte eine Preisermäßigung bekommen (Sie zahlen Kinderpreis), aber behinderte Kinder dabei nicht berücksichtigt werden. Das kann meiner Meinung nach nicht richtig sein, denn gem. ART 3.ABS 3 GG "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" gilt auch für behinderte Kinder.

Meine Vorschläge für eine Preisermäßigung wären:
1. behinderte Kinder haben freien Eintritt
oder
2. Begleitperson zahlt auch nur ermäßigten Eintritt (Kinderpreis), wenn im
Behindertenausweis "B" vorhanden ist.
In sehr vielen Fällen wie z.B. Museen haben behinderte Kinder und Begleitperson freien Eintritt.
Im Freizeitpark Verden bekommen behinderte Kinder eine Ermäßigung und die Begleitperson hat freien Eintritt.
Beachten Sie doch bitte auch die Richtlinien bei öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für eine Antwort auf meine Anregung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Janssen

Die Antwort:

Samtgemeinde Tarmstedt

Postfach 1145
27409 Tarmstedt

Betreff: Eintrittspreise im Freibad Hepstedt

Sehr geehrter Herr Janssen!

Durch Ihr Schreiben vom 04.07.1999 haben Sie angeregt darüber nachzudenken, ob die bisherige Regelung in der Gebührenordnung für die Freibäder der Samtgemeinde Tarmstedt nicht dahingehend geändert werden sollte, dass behinderte Kinder freien Eintritt erhalten oder dass die Begleitperson nur den ermäßigten Eintritt (Kinderpreis) zahlt, wenn im Behindertenausweis "B" vorhanden ist.

Wie in meinem Schreiben vom 08.07.1999 angekündigt, habe ich Ihr Anliegen dem zuständigen Fachausschuss in der Sitzung am 01.11.1999 zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss hat Ihre Anregung gern aufgegriffen und sich dafür ausgesprochen, die Gebührenordnung noch weitergehend als beantragt, zu ändern. Darauf hin hat sich der Samtgemeinderat in der Sitzung am 14.12.1999 mit der Angelegenheit befasst und beschlossen, die Gebührenordnung für die Freibäder der Samtgemeinde Tarmstedt wie folgt zu erweitern:

"Behinderte Personen bis zu 18 Jahren haben freien Zutritt; bei nachgewiesener Notwendigkeit einer ständigen Begleitung werden die Gebühren für die Begleitperson um 50% vermindert."

Diese Regelung soll am 01. Januar 2000 in Kraft treten. Die entsprechende Satzungsänderung ist dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Kommunalaufsichtsbehörde durch Begleitschreiben vom 23.12.1999 mit der Bitte um Veröffentlichung im Amtsblatt mitgeteilt worden. Ich gehe davon aus, dass im nächsten Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) der Text der Änderungssatzung bekannt gemacht wird.

Ich hoffe, dass die vorgenannte Lösung Ihrem Anliegen entspricht und darf mich gleichzeitig bei Ihnen für die Anregung bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

Blanken

 

Erfolg Nr.2 (wurde uns von einer Mutter geschickt)

Ihr lieben Leute vom Lego - Land.

Ich hätte eine Frage zu Ihren Eintrittspreisen.
Wir besitzen für unsere Tochter einen Behinderten - Ausweis mit 100% und den Merkmalen G ; B ; H ; GL.

Durch das B (welches für ständige Begleitung steht), hat die Begleitung unserer Tochter in anderen Einrichtungen keinen Eintritt zahlen brauchen.
Ich empfinde es als ungerecht, dass sie nur eine Behinderten-Ermäßigung geben.
Unsere Tochter ist 10 Jahre alt und wird somit einem Erwachsenen gleichgestellt.
Es wäre doch gerechter wenn sie Kindern mit einem Behinderten-Ausweis freien Eintritt gewähren, oder die Ermäßigung geben und der Begleitperson freien Eintritt gewähren.


Rechnen sie mal nach wenn wir mit 3 Kindern kommen, dann zahlen wir 105,00Euro allein an Eintritt.

Wenn ich aber ein behindertes Kind habe, welches solch einen Ausweis besitzt und der nur mit einer lächerlichen Ermäßigung von 4.00Euro berücksichtigt wird, wird man ja als Eltern noch bestraft.

Es wäre schön wenn sie das noch einmal überdenken und eine Änderung vornehmen.

Denn welches Kind träumt nicht von einem Besuch im Lego - Land?????

Mit freundlichen Grüßen




Die Antwort:

Sehr geehrte…….,

vielen Dank für Ihr Interesse an LEGOLAND Deutschland.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Personen mit einer Behinderung eine
Ermäßigung von 4 EUR erhalten, gegen Vorlage des Ausweises. Falls der
Besucher auf eine Begleitperson angewiesen ist, erhält diese freien
Eintritt und freies Parken.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
LEGOLAND Deutschland GmbH

Andrea Waisze
Gäste Service
* 08221 / 700 324
* 08221 / 700 399

 

Erfolg Nr.3 (wurde uns von einer Mutter geschickt)

Sehr geehrter Herr Weinberg,

heute war ich mit meinem Sohn, wie so oft, in unserem schönen Hallenbad
schwimmen.
Das habe ich bisher immer mit 20er Kinder-,bzw Erwachsenenkarten getan.
Nun besitzt mein Sohn einen Schwerbehindertenausweis mit 80% und den
einträgen G,H und B.
Das besagt, er darf nicht ohne Aufsicht schwimmen, da er als hilflos gilt
( H) und ständige Begleitung (B) braucht.
Es gibt laut Auskunft einer Mitarbeiterin aber keinerlei Vergünstigungen in
der Preisgestaltung des Bades.
Das verstehe ich nicht.
Laut Art. 3 Ab. 3 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Das wird mein Sohn aber, wenn er und seine Begleitung den vollen Preis
zahlen muß, obwohl ein gesundes Kind in dem Alter das Hallenbad vielleicht
schon alleine nutzen kann.
Ich bitte Sie dieses einmal zu bedenken und mir Ihre Sicht der Dinge
darzustellen.
Ich weiß das viele Bäde entweder das Kind oder die Begleitperson oder sogar
beide von der Zahlung befreien.

Ich erwarte Ihre Antwort per Mail oder per Brief .

Mit vielen Grüße
Katrin Hartzen

Die 1.Antwort:

Sehr geehrte Frau Hartzen,

bezgl. Ihrer Mail vom 5.7.07 möchte ich Ihnen hierzu folgendes mitteilen.
Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass unsere Mitarbeiterin in diesem Fall richtig gehandelt. Es gibt derzeit im Vechtebad keine Vergünstigungen für Behinderte bzw. deren Begleiter.
Ich möchte aber dennoch Ihr Mail zum Anlass nehmen, um über diese Situation neu nachzudenken.
Da die Preisgestaltung sowie Gewährung von Vergünstigungen für bestimmte Nutzer des Vechtebades Sache des Aufsichtrates der Stadtwerke Schüttorf ist, habe ich diese Thematik in die nächste Sitzung (18.7.2007) mit hineingetragen.
Ich werde mich kurzfristig nach der Sitzung mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über die Entscheidung zu informieren.
Ich hoffe ich habe Ihnen zunächst einmal mit dieser Auskunft gedient und verbleibe zunächst

mit freundlichen Grüßen

Bernhard Weinberg
 

Die 2. Antwort:

Sehr geehrte Frau Hartzen,


wie bereits in meiner letzten Mail mitgeteilt ist die Tarifordnung des Vechtebades Angelegenheit des Aufsichtsrates der Stadtwerke Schüttorf. Dieser hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass ab sofort Begleitpersonen von Behinderten mit den Merkmalen G und H freier Eintritt im Zusammenhang mit der Begleitung gewährt wird.
Ich habe dies auch der Samtgemeinde Schüttorf mitgeteilt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Regelung auch im Freibad Schüttorf umgesetzt wird.

In der Hoffnung Ihnen, Ihrer Familie und besonders Ihrem Sohn hiermit geholfen zu haben verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen


Dipl.-Ing. Bernhard Weinberg
Geschäftsführung

Stadtwerke Schüttorf GmbH
Nordring 62
48465 Schüttorf
Telefon: 05923 / 80311
Telefax: 05923 / 80339
Mobil: 0172 / 5347720
mailto: bernhard.weinberg@stadtwerke-schuettorf.de
www.stadtwerke-schuettorf.de



Also ändert was, denn wer sich nicht einsetzt kann nichts Verbessern !

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