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Gebärden
sind sichtbare Handzeichen, die sich im Wesentlichen in vier verschiedene
Punkte gliedern lassen: die Handform, die Handstellung, die Ausführungsstelle
und die Bewegung.
1.
Hinweisende Gebärden (oben, unten, neben)
2.
Sachbezogene Gebärden
-
formbeschreibende
Art (Ball, Baum)
-
Tätigkeit
nachahmende Art (kämmen, waschen)
-
Einzelmerkmale
darstellende Art (Katze, Ente)
3.
Gebärden, die die motorische Ausführung der Sprechbewegung nachahmen
bzw. unterstützen (Papa). Ebenso können Luftschwingung und Vibration,
die bei der Bildung (Artikulation) eines Buchstabens oder Wortes
entstehen, als gebärdenunterstützend bzw. verdeutlichend verwendet
werden.
4.
Abstrakte Gebärden sind für Menschen mit schweren Behinderungen nur
bedingt verwendbar und müssen in der konkreten Situation oder/und am
Beispiel eingeübt werden.
5.
Natürliche Gebärden haben ihren Ursprung in der Kommunikation
zwischen dem Kind im vorsprachlichen Stadium und seinen Bezugspersonen.
Sie dienen zur Verdeutlichung und Bekräftigung eines Sachverhaltes, sie
geben dem Kind die Möglichkeit der Orientierung und Differenzierung in
seinem sozialen Umfeld. Weiterhin sind Fingerspiele, Handlungs- und
Spiellieder eine fast in jedem Kulturkreis praktizierte Methode, um
spielerisch Handlungen einzuüben oder zu verdeutlichen.
Sprach
ersetzende Funktion
Gebärden
als einfaches Kommunikationsmittel verstehen und gebrauchen zu können,
ist besonders für die Menschen wichtig, die auf Grund ihrer
Behinderung oder sonstiger Faktoren keine Lautsprache erlernen
konnten. Der Schwerpunkt von Unterricht und Förderung sollte auf die
Einübung eines möglichst differenzierten Gebärdengebrauchs gelegt
werden. Auch Hörende, aber in ihrem Ausdrucksvermögen behinderte
Menschen, sind zum Teil zeitweise, zum Teil dauernd, auf Gebärden
angewiesen, um ihre Bedürfnisse auf einfache Weise kundtun zu können.
Sprachanbahnende
Funktion
Neben
der sprachersetzenden Funktion kann der Gebrauch von Gebärden auch eine
konkrete Hilfe bei der Sprachanbahnung sein. Sind nur geringe verbale Möglichkeiten
vorhanden, kann die Vermittlung von Gebärden und die damit verbundene
Festlegung einzelner Begriffe bzw. Wörter einen erhöhten Sprachumsatz
anregen.
Dies
gilt vor allem dann, wenn der Gebärdengebrauch die Sicherheit
vermittelt, auch dann verstanden zu werden, wenn die verbalen Ausdrucksmöglichkeiten
noch undeutlich sind.
Sprachunterstützende
Funktion
Können
Menschen mit Behinderungen sprechen, so ist ihre Sprache häufig
trotzdem sehr undifferenziert und/oder nicht immer verständlich. Ihre
sprachlichen Ausdrucksformen und ihr Wortschatz genügen oft nicht, um
bestimmte Sachverhalte eindeutig zu verbalisieren.
Die
Gebärdensprache ermöglicht eine konkrete Begriffsbestimmung, sie fördert
somit die Freude an Kommunikation und Interaktion und das gezielte Äußern
von Wünschen, Bedürfhissen und Befindlichkeiten.
Bei
voranschreitendem Hörverlust ist parallel gebrauchte verbale und gebärdete
Ansprache eine Möglichkeit, das Sprechen zumindest teilweise zu
erhalten.
Für
Menschen, deren Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind
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Menschen
mit Behinderungen sollten sich nach einer individuellen Eingewöhnungszeit
an Raum und Bezugspersonen auf Kontakte zu der Bezugsperson einlassen
können, d. h. sowohl Blick-, als auch Körperkontakt sollte möglich
sein.
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Es
muss im Lebensbereich dieses Menschen Dinge, Situationen und Vorgänge
geben, die ihn interessieren. Diese sind Voraussetzungen, um ihn für
den Erwerb von Gebärden empfänglich zu machen und den
kommunikativen Austausch zu Fördern.
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Der
Mensch mit Behinderungen sollte auf einem Entwicklungsniveau sein,
das es ihm ermöglicht, einen realen Gegenstand mit einer Gebärde
zu verbinden. Die Gebärde muss auch bei Nichtvorhandensein eines
Gegenstandes als Bedeutungsträger angewendet werden können.
(Objektkonstanz)
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Die
Motorik und Mobilität muss so weit vorhanden sein, dass die Gebärden
ausgeführt werden können, dies kann für die Phase der Vermittlung
bedeuten, dass mit Führung gearbeitet werden muss.
Für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Die
Grundvoraussetzung ist das Hinterfragen des eigenen
Kommunikationsverhaltens und die Überprüfung, welche eigenen Möglichkeiten/Fähigkeiten
eingebracht werden können, um Gebärden zu vermitteln.
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Voraussetzung
zur Gebärdenvermittlung ist Zuwendung, nicht nur im emotionalen
Bereich, sondern in der gesamten Körperhaltung! Dazu gehört der
Aufbau von Blick- und Körperkontakt. Ohne Blickkontakt kann der
Mensch mit Behinderungen die Gebärden weder wahrnehmen noch
nachvollziehen.
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Ohne Körperkontakt
sind imitations- und artikulationsunterstützende Maßnahmen kaum möglich,
z. B. Tast- und Vibrationsübungen, um sich der eigenen Stimme
bewusst zu werden. Körperkontakt ist auch deshalb wichtig, weil die
Körperwahrnehmung und das Körperschema bei der Ausführung von
Gebärden unabdingbar ist.
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Zum
Menschen mit Behinderung muss eine Beziehung entwickelt werden, die
sowohl emotionale Akzeptanz als auch Körperkontakt zulässt.
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Die
Lebensumstände des Menschen mit Behinderungen müssen allen Bezugspersonen
bekannt sein (Familie, Gruppe, Bezugspersonen, Alter, Vorlieben,
Abneigungen etc.).
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Die
Vermittlung von Gebärden muss sich an der unmittelbaren
Lebenswirklichkeit des Menschen mit Behinderung orientieren.
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Die
Bezugspersonen müssen in Bezug auf Inhalt und Ausführung der Gebärden
den Kontext des Geschehens beachten, Gebärden sind häufig nur
situativ einzuüben.
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Die Gebärde
muss deutlich und in der Ausrührung gleich bleibend verwendet
werden.
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Die
jeweiligen Gegenstände, Bilder und Situationen müssen stets mit
der gleichen Gebärde benannt werden.
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Das
Tempo der Ausführung beeinflusst die Bedeutung, starke, betonte und
rasche Bewegungen unterstreichen emotionale Beteiligung, sanfte
zurückhaltende Ausführung vermittelt Ruhe.
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Gebärde
und Mundbild müssen im Blickfeld des Menschen mit Behinderung
ausgeführt werden, um Verzerrungen so gering wie möglich zu
halten. Es ist darauf zu achten, dass die gleiche Kommunikationsebene
hergestellt wird, z. B. bei Rollstuhlfahrern.
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Die
Bezugspersonen sollten langsam, deutlich und artikuliert sprechen.
Einfacher Satzbau und umgangssprachlicher Wortgebrauch sind zu
bevorzugen.
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Sprechen
und Gebärde müssen synchron erfolgen, d. h. Wort und Gebärde müssen
inhaltlich übereinstimmen und gleichzeitig angewandt werden. Dies
ist besonders bei Menschen, die noch über Hörvermögen verfügen
und eventuell einen passiven Wortschatz haben, wichtig.
16
praktische Hinweise
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Neben
dem Einüben und Vermitteln von Gebärden stellt die Förderung
der Konzentrationsfähigkeit und -dauer einen wesentlichen
Ansatzpunkt dar.
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Das
Abtasten des Kehlkopfes mit der Hand, Vibrations- und Atemübungen
sind geeignet, die Sensibilität für den Körper zu stärken.
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Ebenso
wichtig sind artikulationsunterstützende Handzeichen (PMS), das
Erfühlen unterschiedlicher Luftströme beim Sprechen,
grobmotorische Übungen und Spiele/Übungen, die die Handmotorik
schulen.
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Gebärden
müssen durch eindeutige Mimik und Gestik unterstützt werden,
um z. B. eine Aussage zu unterstreichen. Ironie oder Sarkasmus
verstehen viele Menschen mit Behinderung nicht!
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5.Aussagen
sollten kurz und prägnant sein, sowohl vom Inhalt als auch von
der Wort- bzw. Gebärdenanzahl.
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Es ist
für den Erfolg der Gebärdenvermittlung wichtig, dass Gebärden
verwendet werden, die für den Menschen mit Behinderungen
relevant sind.
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Ansatzpunkte
können grundlegende, sich täglich wiederholende Begriffe aus dem
lebenspraktischen Bereich sein, ebenso wichtig ist es zu erspüren,
wo und ob der Kommunikationspartner Probleme oder Nöte hat, diese
aufzugreifen und als Kommunikationsbasis zu erarbeiten.
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Der
Bezug zwischen Wort, Bild, Handlung und Gebärde muss für den
Menschen mit Behinderung nachvollziehbar sein.
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Die
Gebärden müssen eindeutig und unverwechselbar ausgeführt
werden, sie sollen motorisch einfach und gut unterscheidbar sein.
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Die Nähe
zur Alltags- und Spontangebärde sollte zu Beginn der Vermittlung
gewahrt bleiben. Dies erhöht die Anschaulichkeit und die Möglichkeit
des Erfahrens, Erlernens und Umsetzens für alle am
Kommunikationsprozess beteiligten Personen.
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Gebärden
über, neben und hinter dem Kopf sind ohne Vorbild schwer nachvollziehbar;
der Bewegungsablauf kann nicht kontrolliert werden. Diese Gebärden
sollten, wenn möglich nicht zu Beginn geübt werden, auch später
ist es wichtig, dass ein Vorbild vorhanden ist bzw. die Gebärde
vom Menschen mit Behinderung vor dem Spiegel eingeübt wird.
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Fehlerhafte
oder undeutlich ausgerührte Gebärden sollten behutsam durch
Handrührung korrigiert werden.
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Ablenkende
Faktoren sollten in Übungssituationen möglichst gering gehalten
werden (Geräusche, Raumsituation, Störungen durch andere).
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Das
Licht sollte angenehm sein, die Lichtquelle muss so platziert
sein, dass keine Verzerrungen der Gebärden durch ungünstigen
Schattenwurf entstehen.
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Lob
und Bestätigung müssen ständig verwendet werden, deshalb ist es
wichtig, sehr schnell Gebärden zu vermitteln und zu benutzen,
mit denen die emotionale Befindlichkeit ausgedrückt werden
kann.
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Zu
Beginn der Gebärdenvermittlung ist es wichtig zu überprüfen, ob
"ja" und "nein" eindeutig dem jeweiligen
Sachverhalt entsprechend angewandt wird.
Welche
Gebärden ?
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Die
Anzahl der zu vermittelnden Begriffe sollte zu Beginn möglichst
klein gehalten werden, da es für Menschen mit schweren
Behinderungen verwirrend ist, wenn ihnen zu viele Gebärden
gleichzeitig angeboten werden.
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Die
zu Beginn festgelegten Gebärden müssen jedoch stets und von allen
Bezugspersonen angewandt werden.
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Weiterhin
ist darauf zu achten, dass bei der Verwendung von Gebärden
bedeutungsähnliche Begriffe (Papa - Vater, Creme - Salbe) synonym
verwendet werden.
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Bei
der Anwendung von Gebärden dürfen Kriterien wie links- rechts-
Unterscheidung, die Fähigkeit zu zählen, wie häufig eine Gebärde
auszurühren ist, keine Bedeutung haben.
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Eine
Gebärde muss einen Begriff symbolisieren. Zusammengesetzte Gebärden
sind immer zwei Begriffe, die einen neuen Gegenstand bezeichnen-
(Banane - Milch, Apfel - Saft)
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Hauptwort
und Tätigkeitswort sollen identisch sein.
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Bestimmte
Tätigkeiten können nur in Verbindung mit einem Gegenstand oder
einer Situation gelernt und verstanden werden. Dazu gehören
abstrakte Begriffe z. B. von Materialien oder z. T. auch emotionale
Begriffe. Ein abstraktes Zeichen für "öffnen" ist wenig
hilfreich, konkret: Türe öffnen, Schrank öffnen, Dose öffnen.
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Die
Mehrzahlbildung erfolgt in der Regel entweder, wenn Zahlenverständnis
vorhanden ist, durch die Angabe von Zahlen oder aber durch bildliche
Darstellungen, z. B. bei einem Kochrezept vier Löffel mit Zucker,
vier Tassen mit Milch.
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Zeitformen
erfolgen durch den Zusatz von Zeitangaben mittels der Uhr oder durch
Hinzuziehen eines Kalenders. Sind diese Möglichkeiten wegen der
Schwere der Behinderung nicht gegeben, erfolgen Zeitangaben mit den
Gebärden "morgen", "heute",
"gestern", "vorbei".
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Gebärden
sollten möglichst nicht in der Luft enden, sondern ihren Endpunkt
auf dem Tisch oder dem Körper haben. Dieser Hinweis gilt besonders
für Menschen mit autistischen Zügen, bei denen sich wiederholende
Bewegungsabläufe zu Stereotypien werden können.
Alle
vorgestellten Kriterien sind lediglich Anhaltspunkte für die Auswahl
von Gebärden. Sie sind nicht in jedem Fall gleich wichtig und können
nicht rezeptartig angewandt werden. Erfolgreiche Gebärdenvermittlung
setzt Zuwendung, Spaß an gemeinsamen Tätigkeiten und Interaktion
zwischen den Kommunikationspartnern voraus.
Und
wie geht es dann weiter ?
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Gebärden
sind nur dann sinnvoll, wenn alle Mitarbeiter/innen sie anwenden,
deshalb "Mitmacher" suchen, um einen Austausch, Verstärkung
und Ermutigung zu haben, wenn es nicht auf Anhieb klappt.
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Individuelle
Zielsetzungen und die Auswahl der jeweiligen Vorgehensweise
verhindern beiderseitige Frustrationen und geben dem einzelnen
Menschen mit Behinderung die Gelegenheit, sich wirklich angesprochen
zu fühlen.
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Eine
globale Zielsetzung "Wir bieten Gebärden in der Gruppe
an" ist wenig hilfreich. Alle Mitarbeiter/innen müssen über
die angewandten Gebärden und deren motorische Ausführung
informiert sein. Die anzubahnenden und erworbenen Gebärden müssen
von allen am Kommunikationsprozess beteiligten Personen im Alltag
verwendet werden.
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Die
vorhandenen oder neu zu vermittelnden Gebärde sollten schriftlich
fixiert, eventuell fotografiert werden und in Zusammenarbeit aller
Beteiligten von Zeit zu Zeit überprüft werden.
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Gebärdenkataloge
müssen erweitert, modifiziert und eventuell auf sich wandelnde Bedürfnisse
überprüft werden.
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Der
Gebrauch von Gebärden muss regelmäßig erfolgen und alle schon
bekannten Gebärden müssen regelmäßig wiederholt und einbezogen
werden.
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Die
Zeitspanne intensiven Gebärdentrainings z. B. Benennungsübungen,
richtet sich nach der Konzentrationsdauer und Belastbarkeit des
einzelnen Menschen.
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Das
Tempo des Vorgehens und die Länge des Angebots richtet sich
ebenfalls nach den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
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Der
Zusammenschluss einzelner nicht sprechender Menschen zu einer Gruppe
hängt von verschiedenen Faktoren bzw. Bedingungen ab, z. B. ob
gegenseitige Akzeptanz vorhanden ist, ob genügend Förderzeit und
Einzelansprache für den jeweiligen Kommunikationspartner gegeben
ist, welche Behinderung vorliegt und wie schwer diese ist.
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Übungseinheiten
sollten, wenn möglich und erforderlich, in Einzelarbeit begonnen
werden. Jedes Training als abstrakte Gegebenheit zeigt aber wenig
Wirkung, die Einbettung und der Transfer in den Alltag ist
wesentlich für das Gelingen von Gebärdenvermittlung.
Bei
vielen Menschen mit Behinderungen wird über das Wahrnehmen, Begreifen
und Übertragen auf Gegenstände und Geschehnisse im Alltag kein eigenständiger
Gebrauch von Gebärden erfolgen. Dies bedeutet, dass Gebärden nur als
passives Verständigungsmittel dienen. Aber schon dieser Schritt kann
eine Entlastung des Menschen mit Behinderungen bewirken. Die Tatsache,
dass Situationen oder Emotionen erklärt werden können, schafft ein Stück
Sicherheit und Berechenbarkeit im Alltag.
Der
Mensch mit Behinderungen kann in Planungen und Überlegungen
miteinbezogen werden und ist nicht auf Mutmaßungen angewiesen, wenn
sich Veränderungen im Tagesablauf ergeben.
Gelingt
die Vermittlung von Gebärden, bzw. können Alltagssituationen erklärend
und reflektierend erfasst werden, so ist dem betreffenden Menschen ein
wesentliches Element menschlicher Selbstbestimmung an die Hand gegeben.
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Er
kann sich mit seinem Namen nennen und hat damit ein wesentliches
Merkmal der eigenen Persönlichkeit - und er wird mit seinem Namen
gerufen.
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Er
hat Wahlmöglichkeiten z. B. bei Speisen, bei der Auswahl von Beschäftigung
und kann somit einen Teil seines Lebens selbst bestimmen.
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Er
kann Freude, Bedürfnisse, Ängste äußern und damit sich selbst
und das Umfeld entlasten.
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Er
kann Forderungen an andere Menschen stellen und adäquat auf
Forderungen reagieren.
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Er
kann den Alltag in Begriffe fassen, Ordnung herstellen, nach
Relevantem sortieren und eigene Wertigkeiten definieren.
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Er
kann grundlegende Bedürfnisse nach Interaktion und Kommunikation
befriedigen.
Grenzen
sind der Vermittlung von Gebärden dann gesetzt, wenn der Mensch mit
Behinderung nicht erfassen kann, was Gebärden bedeuten, wenn er weder
fremde noch vertraute Personen, weder regelmäßige noch unregelmäßige,
weder gewohnte noch stark veränderte Umgebung unterscheiden kann.
Schwierig
wird die Gebärdenvermittlung auch dann, wenn der Mensch mit Behinderung
nicht willens und/oder in der Lage ist, Gebärden zu imitieren oder
passiv nachzuvollziehen.
Eine
gravierende Einschränkung ist auch dann gegeben, wenn sich der Mensch
mit Behinderung nicht auf eine emotionale, mit Körperkontakt verbundene
Beziehung einlässt.
Man
kann zu Beginn der Arbeit keine Prognose darüber abgeben, wie viele Gebärden
in welchem Zeitraum erlernt werden. Der Lernerfolg hängt sowohl von den
individuellen Voraussetzungen des Menschen mit Behinderung und seiner
"Vermittlungsperson" als auch von der Kreativität und dem
Engagement der Bezugspersonen ab.
Quelle: Orientierung
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